.........Der bekannte Vorkämpfer Günter Mühlbauer wird sich wie Ben-Hur auf seinem Streitwagen gezogen von Trennungsvätern in Sträflingsklamotten durch die Landeshauptstadt von München kreuz & quer ziehen lassen. Es werden verschiedenste Ämter und Institutionen der "Trennugs- & Scheidungsindustrie " angefahren, wo überall eine Protestnote in den Briefkasten der Beklagten eingeworfen wird. Ebenfalls wird das Volk aufgeklärt.................
Demo 2007
1 Kommentar:
Mein Fall war damals im sumpfigen Amigo München.
Hier ein Teilauszug:
Es wurde vom zuständigen Gericht ein Gutachten bei der GWG veranlasst. Der zuständige Richter H. war auf allen Kundgebungen rund ums Kindschaftsrecht zuhause. Er hat Bücher geschrieben und zeigte sich dort fortschrittlich.
Ich habe fünf jahre mit Mutter und Kind zusammen gewohnt und die Verbindung Vater Kind war sehr intensiv.
Doch der Richter wollte nun wissen, ob es denn wohl dem kindeswohl entsprechen würde, dass ich als Vater einen Umgangskontakt zum Kind haben könne.
Die GWG brauchte für ihr Gutachten fast ein Jahr.
Dazwischen hatte ich immer noch Kontakt zum Kind, obwohl die Kindesmutter, Dank ihrer autonomen Kontakte zur Frauenbewegung in München anfing mir Kindergartenverbote und Hausverbote zu erteilen. Später hatte sie sich Anita Heiliger geangelt.
Jedenfalls die GWG kam zum Entschluss, dass meine Tochter einen umgang haben müsse, da sonst Schäden beim Kind zu erwarten sei.
Die GWG hatte nun einen Umgangsplan:
Einmal im Monat für eine Stunde ( 1 Stunde) Umgang bei einer An und Abfahrt für mich von 1200 km.
Dies übernahm der Richter und teilte es mir mit.
Zur Erinnerung, ich hatte vorher 24 Stunden Kontakt zum Kind.
Die Begründung im Urteil war, man wolle den Kontakt wieder langsam aufbauen.
Ich habe das Urteil und Gutachten Psychologieprofessoren geschickt und weitere Experten.
Die haben nur mit dem Kopf geschüttelt und sinngemäss den "Vogel gezeigt".
Fazit: Ich komme wie eine Rakete für 60 minuten und das Kind kann micdh überhaupt nicht erleben und erfassen.
Das Gutachten und der Richterspruch war schlicht und einfach an Unwissenheit und Dummheit nicht zu überbieten !
Gruss Herbert
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