Wir wollen unsere Kinder sehen!
Eine Partnerschaft oder eine Ehe kann man jederzeit beenden, eine Elternschaft nicht. Es ist traurige Realität, dass die Zahl der Trennungen und Scheidungen in Deutschland unaufhaltsam ansteigt. Allein in Bayern hat sie einen neuen Höchststand von 30 000 Schicksalen erreicht. Dazu trug auch unser „Landesvater“ Horst Seehofer bei. Bundesweit beträgt die Zahl der Betroffenen Kinder ca. 176000, hinzu kommen noch die Kinder aus nichtehelichen Lebensgemeinschaften. Dies bedeutet, dass alleine im letzten Jahr mehr als eine Million Kinder in Deutschland von Trennung und Scheidung betroffen sind. Leider müssen wir immer wieder miterleben, dass den Betroffenen - zu 90 % den Vätern –
Nach einer Trennung oder Scheidung der Umgang mit ihren Kindern seitens der Mutter erschwert oder total vereitelt wird. Die Väter sind machtlos, weil diese Umgangsvereitelung in der Praxis nicht geahndet werden.
Dass Kinder zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile und Großeltern brauchen interessiert die beteiligten Professionen wie das sogenannte Jugendamt, die Erziehungsberatungsstellen, die Rechtsverdreher sorry natürlich die Familienrechtsanwälte, die Gutachter, und „meinen Freund“ vom Familiengericht Bernhard Schneider nicht.
Nach einigen Studien die sogar vom „Ministerium für alles“ ausser Männer in Auftrag gegeben wurden haben 50 % der Trennungskinder in unserem „Vaterland“ bereits nach einem Jahr den Kontakt zum auserhalb der Familie lebenden Elternteil / Vater verloren. Für die Kinder und deren Väter bricht eine Welt zusammen. Die Kinder reagieren auf den Verlust ihrer vertrauten Familie und der für sie wichtigsten Menschen im Leben häufig mit Aggressivitäten, Depressionen, Angststörungen, Leistungsabfall in der Schule oder zeigen sonstiges auffälliges Sozialverhalten und psychische Störungen welche sie bis ins Erwachsenenalter begleitet.
Die Väter verarbeiten Ihren Schmerz, mit verdrängen, einer neuer Familie oder sie verarbeiten ihn so wie ich, aber dass können die wenigsten. Wo ich meine Ausdauer & Kraft hernehme weis ich auch nicht. Aber wenn mich Ämter, Richter Gutachter Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Betreuungsstellen usw. niedermachen wollen, dann stehe ich wieder auf und mache weiter.
Denn was ist schlimmer wie Pech und ein Geschwür......der Trennungsvater Mühlbauer der beist sich fest und lässt nicht mehr los. Siehe: www.muehlbauer.de.tf
Parteien, Gerichte, Sachverständiger und Jugendämter walten immer noch nach dem längst überholten Grundsatz: „Ein Kind gehört zur Mutter!“ Sie handeln somit automatisch gegen den anderen Elternteil meist Vater und Großeltern.
Wacht endlich auf und gebt unseren Kindern Ihr RECHT auf beide Elternteile und Großeltern. So wie sie im BGB §1684 stehen.
Günter Mühlbauer 2005 / 2010
p.s.: bei meiner Wortwahl berufe ich mich auf Artikel 5 vom GG. Daß kann ihnen eventuell der Leiter vom sogenannten Jugendamt der Stadt Regensburg Herr Günter Tischler sagen, aber sicher bin ich mir nicht.
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