Montag, 19. Juli 2010

TRENNUNGSELTERN- Initiative

TRENNUNGSELTERN- Initiative


Trennungs-Väter, -Mütter, -Großeltern, die sich weder ausgrenzen noch entsorgen lassen gehen für Ihre geliebten Kinder auf die Straße um auf die massiven Menschenrechtsverletzungen in unserem „Vaterland“ Deutschland hinzu weisen.

Denn Kinder haben ein Recht auf beide Elternteile, der Elternteil ist sogar zum Umgang berechtigt und verpflichtet. Es ist also keine neue Errungenschaft sondern ein bestehendes Gesetz § 1684 II BGB in unserem Staat.

„Nicht nur im Ausland wird gegen Menschenrechte verstoßen“

seit Jahren verstoßen deutsche Familienrichter gegen die eigenen und gegen die europäischen Gesetzt .

Eine Partnerschaft kann man beenden, eine Elternschaft geht ein Leben lang, und Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide

Elternteile & Großeltern.

§ 1685 II BGB sagt: Ein Kind hat auch ein Recht auf die Großeltern, wenn es zum Wohle der Kinder ist....dass können aber die Großelter nicht beweisen......

Daher müssen wir bei Familiengericht einen Weg gehen wo keiner als Verlierer den Gerichtssaal verlässt, am wenigsten unser Kinder.

„WEGE für unsere Kinder“

Der Fußmarsch nach BERLIN / Staatsvater / 2002

Der Fußmarsch nach MÜNCHEN / Landesvater / 2002

Der Fußmarsch nach Strasbourg über Karls-ruhe / 2003 in Karlsruhe wurden die Richter wachgerüttelt und die Europäischen Richter bekamen Blumen für Ihre Rechtsprechung gegen über unseren / ledigen Kindern. Die uns Deutsche Richter noch verwehren.

Der Pilgermarsch nach ROM von 2003 bis 2007

Innerhalb von 40zig Tagesetappen verteilt auf drei Jahre sind wir „Trennungseltern“ nach Rom gepilgert. An Ostern 2007 fand ein „Gespräch von Vater zu Vater“. Der „Heilige Vater“ nahm sich für unser Schicksal mehr Zeit wie manch ein deutscher Politiker..........

Die 2500 km wurden immer ausgehen von der „Familien-Freundlichen-Entwicklungs-Stadt“ Regensburg / Amt für Jugend und Familie gemacht.

Und zum Schluß, der Cochemer-WEG

Der Cochemer-Weg wurde von RiAG Rudolph und seinem Team ins Leben gerufen.

Der Familienrichter vermittelt statt richtet, unter den Elternteilen. Sollte ein Elternteil nicht damit ein verstanden sein und anderst handeln wie besprochen, kann ihm oder meisten Ihr das Sorgerecht eingeschränkt oder sogar genommen werden.

Unsere Forderungen:

-Ein Amt mit Fachaufsicht, dass nur zum Wohle der Kinder handelt

-Kinderrechtsanwälte

-Sorgerecht ab der Geburt

-Wahlrecht mit 16 Jahren

-Familienrichter die nach dem „Cochemer Weg“ handeln

Vermitteln statt Richten

Mit herzlichen Grüßen

Günter Mühlbauer 20.Juli 2010

Herausgeber: / ViSdP.: Günter Mühlbauer Schwabelweiser-Kirchstrasse 9 93055 Regensburg

Te.: 0941 / 44 71 96 im Eigenverlag und Selbstdruck www.muehlbauer.de.tf

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