Montag, 14. März 2011

Petition: Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

Bericht: Klaus - Jürgen Klotzbücher "Hamburg"
Bild: Klaus Klotzbücher

Petition - Zeichnungsfrist
vom 05.03.2011 bis 04.05.2011

Bitte verbreiten Sie diese Aufforderung

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde, Väter nichtehelicher Kinder dürfen beim Sorgerecht nicht benachteiligt werden!
Das entschied der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte – und stärkt damit die Rechte lediger Väter in Deutschland. Die Straßburger Richter gaben mit ihrem Urteil einem 45-jährigen Kläger aus Köln Recht,
Bild: Klaus Klotzbücher
der seit acht Jahren vergeblich um das Sorgerecht für seine Tochter kämpft. Die Bevorzugung von unverheirateten Müttern gegenüber den Vätern sei ein Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot, heißt es in dem Urteil.
In den meisten Ländern Europas gilt ein gemeinsames Sorgerecht. „Das Vetorecht von Müttern gegenüber dem Recht der Väter gibt es außer in Deutschland nur noch in Österreich, der Schweiz und Liechtenstein“, erläutert der Anwalt des Klägers. „Kinder nicht verheirateter Eltern brauchen im Trennungsfall genauso Vater und Mutter wie die Kinder verheirateter Paare.“
Bei ehelichen Kindern ist die Rechtslage klar: In der Regel gilt das gemeinsame Sorgerecht.
Die Zeiten haben sich geändert, der Trend zu nichtehelichen Gemeinschaften hält an. In den vergangenen Jahren wurde laut Statistischem Bundesamt jedes dritte Kind in Deutschland nichtehelich geboren, vor zehn Jahren war es noch jedes sechste Kind. Problem: Dem Single-Vater sind die Hände gebunden: Legt er Geld für sein Kind an, kann nur die Mutter darüber bestimmen. Sie kann dem Vater auch Briefkontakt und Telefonanrufe verbieten. Er hat nicht einmal das Recht, sich bei den Lehrern über die Schulleistungen seines Kindes zu informieren. Gemäß dem oben genannten Urteil nach, hätte sich das ändern sollen.
Gut informierte Kreisen aus dem Bundestag berichteten mir, dass vor allem "christliche Parteien" dies verhindern wollen. Aus diesem Grund bitte ich euch, die "Onlinepedition" zu unterzeichnen.

Gemeinsames Sorgerecht unverheirateter Eltern

An: Deutscher Bundestag in Bundesrepublik Deutschland
Der deutsche Bundestag möge § 1626 des BGB wie folgt ändern:

§ 1626
Elterliche Sorge, Grundsätze.
(1)
Die Eltern haben die Pflicht und das Recht, für das minderjährige Kind zu sorgen (elterliche Sorge). Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge).
(2)
Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge wie verheirateten Eltern gemeinsam zu. Begründung: Aufmerksam habe ich die Diskussion im Deutschen Bundestag zum Sorgerecht verfolgt. Die Politikerinnen sind sich uneins und in ihrer Argumentation höchst widersprüchlich. Bei der ganzen Diskussion gerät außer Acht, dass es eine rechtlich völlig haltlose Konstruktion ist, ein natürliches Recht von einer natürlichen Person zu begehren, zumindest in einem Rechtsstaat. Entweder alle werden mit diesem Recht ausgestattet - die Grundgesetzväter machten keinen Unterschied zwischen verheirateten und unverheirateten Eltern, wiewohl sie historisch bedingt eher vom Modell der Ehe ausgingen:
Erziehung ist das natürliche Recht der Eltern (Artikel 6). Menschen ins gleiche Recht zu setzen und damit auch in die gleiche Verantwortung und Verpflichtung zu nehmen - das ist Emanzipation!
Auch die Sorgepraxis beweist es: Kindern in gemeinsamer Sorge wird auch nach der Trennung wesentlich häufiger der Umgang mit beiden Eltern ermöglicht oder sie leben sogar gleichermaßen bei Mutter wie Vater, ohne dass Unterhaltsansprüche von einer sorgenden Seite erhoben werden können, weil beide gleichermaßen für Naturalunterhalt und Betreuung sorgen.
Bild: Günter Mühlbauer
Das alleinige Sorgerecht ist ein unverhältnismäßiges Machtmittel, das viel häufiger dazu führt, den Umgang von Kindern mit dem Elternteil zu erschweren, bei dem sie nicht leben.
Eine "niedrigschwellige" Antragslösung widerspricht dem Grundgedanken der Aufklärung: alle Menschen sind frei und gleich und mit unveräußerlichen Rechten geboren: das gemeinsame Kind hat ein Recht auf beide Eltern - beide Eltern haben ein Recht auf und an ihren Kindern und die Pflicht, sie wahrzunehmen und miteinander zu gestalten!

Im Grundgesetz Artikel 6 heißt es:
(5) Den unehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Wenn die Eltern ehelich geborener Kinder das gemeinsame Sorgerecht haben, dann gebietet dieser Abschnitt des Artikel 6 endlich und ohne "niedrigschwellige" Anträge, sondern von Geburt der Kinder an das gemeinsame Sorgerecht. Sorgerecht ist Menschenrecht, unabhängig vom Geschlecht!

Im Namen aller Unterzeichner.
 Zeichnen Sie bitte mit.
Petition zeichnen:

http://www.openpetition.de/petition/zeichnen_formular/gemeinsames-sorgerecht-unverheirateter-eltern

Weiter Informationen im Video!
Deutscher Bundestag
Thema: Gemeinsames elterliches Sorgerecht.

Debatte im Deutschen Bundestag.
Schauen Sie sich an was die Politiker am 28.01.2011 im
Deutschen Bundestag zu sagen haben.
Videobeitrag

Gemeinsames Sorgerecht für ledige Väter
Vergleichen Sie was daraus gemacht wird. "Wir vom Deutschen Bundestag entscheiden das Kinder und Väter uns völlig egal sind". Aber schauen Sie sich den Videobeitrag an, wie es sein kann.
Das Video ist vom 28.07.2010

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