Mittwoch, 25. Mai 2011

Gerichtsverhandlung gegen Hamburg wegen Diskriminierung

Bericht: Klaus - Jürgen Klotzbücher "Hamburg"

Bild: Klaus Klotzbücher
 EINLADUNG ZUR GERICHTSVERHANDLUNG

Am 27.05.2011 in Hamburg
Geschrieben von: Wojciech Leszek Pomorski



Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte Sie in der Sache

POMORSKI (Kläger) gegen die FREIE UND HANSESTADT HAMBURG (Beklagte)
informieren und zur öffentlichen Gerichtsverhandlung einladen.
Die Verhandlung Pomorski gegen die Freie und Hansestadt Hamburg (Geschäfts-Nr.: 1 U 34/10) findet am 27.05.2011 um 10.00 Uhr im Oberlandesgericht Hamburg statt (Sievekingplatz 2, Saal 114) und stellt einen Präzedenzfall dar (voraussichtliche Dauer: ca. 45 Minuten)
Zur Vorgeschichte der Verhandlung:
Nach der Entführung meiner Kinder von Zuhause durch meine deutsche (inzwischen geschiedene) Ehefrau mit Hilfe des Jugendamtes (Juli 2003) durfte ich Wojciech Pomorski meine zwei Töchter Justyna und Iwona-Polonia nur im begleiteten Umgang sehen.
Bild: Günter Mühlbauer
Anfang 2004 verbot mir das Jugendamt Hamburg Bergedorf schriftlich, im Umgang mit meinen beiden Töchtern Justyna und Iwona Polonia meine Sprache (Polnisch) zu gebrauchen. Diese unzulässige Forderung (entweder Kinder sehen und mit ihnen kein Polnisch sprechen, oder sie gar nicht sehen) lehnte ich als unzulässige Erpressung und willkürliches Vorgehen des Amtes ab. Daraufhin unterband das Jugendamt – was im Widerspruch zum gerichtlich verordneten Umgang mit meinen Kindern ohne Bestimmung der Umgangsprache - jeglichen Kontakt zwischen mir und meinen Kindern über mehrere Jahre. Dieses Vorgehen entwurzelte die Kinder aus ihrer zweiten - polnischen - Identität vollständig: Sprachen sie zuvor fließend beide Sprachen, so kennen sie nun, nach 8 Jahren ohne Kontakt zu ihrer polnischen Kultur, Familie und Sprache, nur noch Deutsch, was ein „Verdienst“ des Jugendamtes und der Freien und Hansestadt Hamburg ist.

Für diese beispiellose Diskriminierung im vereinten Europa wird sich die Stadt Hamburg und Jugendamt (Bezirksamt Hamburg Bergedorf) am 27.05.2011 vorm Oberlandesgericht in Hamburg am 27.05.2011 verantworten müssen. Es wird abzuwarten sein wie der Ausgang des Verfahrens sein wird.
Das Polnischverbot führte dazu, dass ein Problem, die Selbstherrlichkeit und Überheblichkeit der Jugendämter gegenüber dem Bürger thematisiert wurde und zudem die internationale Öffentlichkeit aufrüttelte. Die Debatte über die Jugendämtern wurde schließlich internationalisiert, mit politischen und diplomatischen Konsequenzen für die BRD hinsichtlich der Einhaltung von Menschen- und Kinderrechten (Europäisches Parlament: Petition Pomorski 38/2006 und vieler anderer).
Ihr Interesse und ihre Anwesenheit bei der Verhandlung haben viele Maßmedien - auch aus der Republik Polen - angekündigt. Der Verhandlung werden auch polnische Beobachter und Politiker beiwohnen. Zur Verhandlung kommen auch einige polnische Mitbürger aus der BRD, Österreich und Polen, die ähnliche Erfahrungen mit Jugendämtern erleben. Die Menschen kommen, um ihre Solidarität zu zeigen, um ihren Willen zu bekunden, damit die von Steuern der 82 Mio. Bürger der BRD finanzierte Behörde Menschen, Familien, deren Herkunftskultur und Sprache achtet und ihnen hilft, anstatt dass sie sie diskriminiert.

Mit freundlichen Grüssen
Wojciech Leszek Pomorski
Vorsitzender
„Polnischer Verband Eltern gegen Diskriminierung der Kinder in Deutschland e.V.“
www.dyskryminacja.de/
http://www.problemamt.de/
http://www.youtube.com/user/Dyskryminacja

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