Dienstag, 1. Mai 2012

Petition Familienrecht - Qualifikations-Mindeststandards für familienpsychologische Sachverständige vor Gericht vom 22.01.2012

Bericht: Klaus - Jürgen Klotzbücher "Hamburg"
Bild: K. Klotzbücher


                      Die Petition geht vom: 22.01.2012 bis 03.05.2012

Zitat: Petition
Der Deutsche Bundestag möge für die Qualifikation von familienpsychologischen Sachverständigen vor Gericht Mindeststandards schaffen, die eine Approbation einschließen.

Begründung

Die Beschwerden über unqualifizierte, nicht neutrale oder „aus dem Bauch heraus” arbeitende Sachverständige bei
familiengerichtlichen Fragestellungen sind so häufig und gravierend, dass die Ablehnung jeder Kritik
mit dem Argument, es handele sich bei den Beschwerdeführern um in der Eitelkeit gekränkte, querulatorische Gutachtenverlierer nicht
mehr berechtigt erscheint. Bei der Sachverständigentätigkeit für das Familiengericht gibt es schwerwiegende
Mängel, die über „Einzelfälle” weit hinausgehen.

Qualifikation - fehlende Mindeststandards, Transparenz und Objektivität

Die fachliche Qualifikation sog. „familienpsychologischer Sachverständiger” ist nirgends transparent und nachvollziehbar geregelt ist und realiter bestehen
offenbar keinerlei Anforderungen außer einem abgeschlossenen Psychologiestudium...

Hier klicken anmelden und noch mal klicken ist selbst erklären
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition%3Bsa%3Ddetails%3Bpetition%3D22231


Eintrag vom Scheidungs Manager
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=12582.msg207166#msg207166





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