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Bild: K. Klotzbücher |
Die Petition geht vom: 22.01.2012 bis 03.05.2012
Zitat: Petition
Der Deutsche Bundestag möge für die Qualifikation von familienpsychologischen Sachverständigen vor Gericht Mindeststandards schaffen, die eine Approbation einschließen.
Begründung
Die Beschwerden über unqualifizierte, nicht neutrale oder „aus dem Bauch heraus” arbeitende Sachverständige beifamiliengerichtlichen Fragestellungen sind so häufig und gravierend, dass die Ablehnung jeder Kritik
mit dem Argument, es handele sich bei den Beschwerdeführern um in der Eitelkeit gekränkte, querulatorische Gutachtenverlierer nicht
mehr berechtigt erscheint. Bei der Sachverständigentätigkeit für das Familiengericht gibt es schwerwiegende
Mängel, die über „Einzelfälle” weit hinausgehen.
Qualifikation - fehlende Mindeststandards, Transparenz und Objektivität
Die fachliche Qualifikation sog. „familienpsychologischer Sachverständiger” ist nirgends transparent und nachvollziehbar geregelt ist und realiter bestehen
offenbar keinerlei Anforderungen außer einem abgeschlossenen Psychologiestudium...
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Eintrag vom Scheidungs Manager
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?topic=12582.msg207166#msg207166
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