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Sehr geehrter Herr Meierhofer,
laut Aussage der Bundesjustizministerin vom 23. Januar 2011 ( Neujahrsempfang DEG ) sei die FDP für das gemeinsame Sorgerecht ab Geburt...
Dieses sei jedoch mit dem Koalitionspartner der CDU nicht möglich. Daher müssten Sie einen Kompromiss eingehen.
Der so aussieht: "Der nichteheliche Vater kann das gemeinsame Sorgerecht beantragen....
Die Mutter hätte ein achtwöchige Einspruchsfrist"...
Ich bin der Meinung, dass dann die nichtehelichen Väter und ihre Kinder weiterhin diskriminiert werden, und die Ungerechtigkeit geht weiter. Bzw. nichteheliche Väter müssen dann weiterhin unser Vaterland im Ausland / Straßburg verklagen, um Ihr Recht bzw. ihre Pflicht gegen über ihren Kindern einzuklagen....
Außerdem steht im Grundgesetz:
Artikel 3 "Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich"
Artikel 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern.
(5) Den nichtehelichen Kindern sind durch die Gesetzgebung die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung und ihre Stellung in der Gesellschaft zu schaffen wie den ehelichen Kindern.
Und im BGB II § 1684 steht: Ein Kind hat ein Recht auf den Umgang mit beiden Elternteilen; der Elternteil ist sogar zum Umgang berechtigt bzw. verpflichtet.
Im BGB II § 1684 steht: Ein Kind hat ein Recht auf Umgang mit den Großeltern, ....
Daher fordern wir u.a: das gemeinsame Sorgerecht ab der Geburt.
Denn was kann ein Kind dafür, ob es in der Ehe außer der Ehe oder neben bei entstanden ist?
Wie sehen Sie dass?
Denn ich bin der Meinung: "Kinder brauchen zu einer gesunden Entwicklung beide Elternteile & Großeltern, erst recht nach einer Trennung oder Scheidung der Eltern“
Denn Artikel finden Sie auf:
Tragen auch Sie sich ein, um auf eine Antwort zu warten.
Man darf gespant sein, ob es überhaupt auf so eine wichtige Frage eine Antwort geben wird.
Mit freundlichen Grüßen
Günter Mühlbauer
TRENNUNGSELTERN-Initiative
http://www.trennungseltern.eu.tf/
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